In der gestrigen (12.10.2026) Corona-Enquรชte-Kommission im Deutschen Bundestag befragte MWGFD-Mitglied Frau Dr. Beate Pfeil einen Schulleiter, der offenbar auch in einem Lehrerverband tรคtig ist. Was dieser Schulleiter antwortete
https://www.youtube.com/watch?v=SjE0BwGW5-I
(Zeitstempel 1:11:50 bis 1:17:30), hat mir das Blut in den Adern gefrieren lassen: Die Maรnahmen an den Schulen seien โeinen Versuch wertโ gewesen, und die Schรผler hรคtten โVerantwortung fรผreinander รผbernommenโ, weil sie gemeldet hรคtten, wenn mit einem Mitschรผler etwas nicht stimmt (โVerantwortung รผbernehmenโ ist also das neue Wort fรผr โdenunzierenโ? Oder was meint der Herr Direktor?).
Fรผr den Herrn Direktor noch einmal zum Mitschreiben:
1. Niemals hรคtten Kinder und Jugendliche so in Angst und Schrecken vor einem Virus versetzt werden dรผrfen, das ihnen so gut wie nichts anhaben konnte.
2. Niemals hรคtte Kindern und Jugendlichen eingetrichtert werden dรผrfen, sie seien, indem sie existieren und ausatmen, eine Gefahr fรผr andere.
3. Niemals hรคtte an Kinder und Jugendliche die epidemiologisch vรถllig haltlose Botschaft ausgesendet werden dรผrfen, sie seien Infektionstreiber.
4. Niemals hรคtte Kindern und Jugendlichen das Schreckbild vor Augen gefรผhrt werden dรผrfen, sie gefรคhrdeten ihre Lehrer, ihre Eltern und ihre Groรeltern, wenn sie sich nicht an die Maรnahmen hielten bzw. sich nicht gegen SARS-CoV-2 impfen lieรen. Diese โSonst-stirbt-die-Omaโ-Doktrin war nichts Geringeres als schwarze Pรคdagogik. Lehrer, die Angst haben, sich bei ihren Schรผlern anzustecken, sollten schleunigst den Schuldienst quittieren und sich eine Arbeit ohne Kontakt mit Menschen suchen.
5. Niemals hรคtten Kinder und Jugendliche einer Maskenpflicht unterworfen werden dรผrfen, ohne vorher die Auswirkungen auf die kรถrperliche und seelische Gesundheit zu รผberprรผfen. Und ich kann es nicht oft genug wiederholen: OP-Masken sind Medizinprodukte zum Fremdschutz vor bakterieller (nicht viraler!) Ansteckung. FFP2-Masken sind persรถnliche Schutzausrรผstung zum Eigenschutz gegen Feinstaub. Die Alltagsmasken, die ursprรผnglich zu tragen waren, sind fรผr keinerlei irgendwie geartete Schutzfunktion zertifiziert. Schon aus diesen Grรผnden bedeutete es einen Angriff auf die kรถrperliche Unversehrtheit der Menschen, das Tragen von Masken im Off-Label-Use fรผr verpflichtend zu erklรคren. Besonders schlimm traf dieser Angriff die Kinder und Jugendlichen.
6. Niemals hรคtte die Testung symptomloser Schรผler fรผr verpflichtend erklรคrt werden dรผrfen (ยง 25 Abs. 3 IfSG verpflichtet zur Duldung von Abstrich-Tests nur bei mindestens Ansteckungsverdรคchtigen, und dies auch nur, wenn die Tests durch Beauftragte des Gesundheitsamts durchgefรผhrt werden). Niemals hรคtte an Schulen mit Testsystemen hantiert werden dรผrfen, bei denen gefรคhrliche Laborchemikalien zum Einsatz kommen. Und wenn man schon Testnachweise verlangte, hรคtte wenigstens die DSGVO eingehalten werden mรผssen: Positiv getestete Schรผler hรคtten davor geschรผtzt werden mรผssen, dass die Mitschรผler davon erfahren (Grundsatz der Datenminimierung, Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO)? Schรผlern bzw. Eltern hรคtte eine den Anforderungen des Art. 13 DSGVO entsprechende Datenschutzerklรคrung ausgehรคndigt werden mรผssen, und es hรคtte eine Datenschutzfolgenabschรคtzung nach Art. 35 DSGVO stattfinden mรผssen.
7. Niemals hรคtten Schรผler, die von der Maskenpflicht befreit waren, im Klassenzimmer ans offene Fenster oder hinter eine Plexiglasscheibe platziert werden dรผrfen! Die damit verbundene Pranger-Wirkung erinnert an das finsterste Mittelalter. Und dabei hatten die betroffenen Schรผler nichts verbrochen!
Nein, Herr Direktor, diese menschenverachtenden Verbrechen an den Schรผlern waren NICHT den Versuch wert! Es war ganz im Gegenteil vรถllig verantwortungslos, ein solches Maรnahmen-Experiment รผber den Schรผlern auszurollen. Die Corona-Maรnahmen an den Schulen waren ein Verbrechen an den Schรผlern!
Herzliche Grรผรe
Ihr und Euer
Martin Schwab




















