18.10.26, Tag 192 in Einzelhaft, davon 96 Tage als Frau in Isolation im Männerzuchthaus Zeithain.
18 Monate ohne Bewährung für Meinungsdelikte, die sechs Jahre zurückliegen. Seitdem wurde ich trotz Versuchen der Verfolgungsbehörden, meine Äußerungen und mein Verhalten zu kriminalisieren, nicht wieder straffällig.
Der aktuelle Vollzugsplan gibt drei mögliche Entlassungstermine aus: nach Halbstrafe am 7.1.27, nach zwei Dritteln am 8.4.27, zu TE, Totalentlassung nach Verbüßung am 9.10.27.
Normalerweise muss selbst beantragt werden, nach Halbstrafe entlassen zu werden. Der Staat prüft von Amts wegen erst zu zwei Drittel. Für Halbstrafe müssen Voraussetzungen zutreffen: Die Strafe muss unter zwei Jahren liegen. Ein halbes Jahr muss mindestens abgebüßt sein. Man darf vor dieser Haft nicht bereits im Zuchthaus gesessen haben und es dürfen keine weiteren Anklagen offen sein. Gute Führung wird geprüft und wahrscheinliche Rückkehr in geordnete Verhältnisse ist empfehlenswert.
Staatsanwaltschaft Halle und JVA geben Empfehlungen ab. Entscheidend tut aber das Vollstreckungsgericht hier in Sachsen. Wir sind jetzt im Prüfungsplan zur Entlassung auf Halbstrafe.
Die Staatsanwaltschaft Halle hat mich unter Einwechseln von extrem linken Staatsanwälten mit oberster Priorität politisch verfolgt und durch Europa gejagt, dabei Kapazitäten für meine Ergreifung priorisiert, die Gerichte in Pilsen und Prag über meine geplante Unterbringung in Deutschland belogen, damit ich ausgeliefert werde. Sicher würden linksextreme Akteure in Vereinsmafia, Medien und Politik eine Entlassung auf Halbstrafe maximal skandalisieren.
Es gibt weitere Szenarien. Ich klage seit drei Monaten mit Rechtsanwältin Reinhardt gegen die Verlegung in die Isolation in das Männerzuchthaus Zeithain. Die Anwältin hat vor einem Monat eine unbeantwortete Sachstandsanfrage eingereicht. Das Landgericht Chemnitz wird das Verfahren nicht ewig verschleppen können. Die Dauer wird auch im sächsischen Landtag thematisiert.
Laut dem Compact-Magazin könnte auch gemäß dem Artikel 85 der Landesverfassung Anhalt eine Begnadigung eben wegen meiner nachweisbaren politischen Verfolgung durch eine Mafia in Polizei, linken Vereinen, Medien, Staatsanwaltschaft und Richtern in Frage kommen. Darüber, über die Existenz politischer Verfolgung in Deutschland, würde in dem Fall gewiss weltweit berichtet. Möglich, dass auch Elon Musk die Intensität der Berichterstattung noch hochpeitscht.
Welches Szenario wird dem Regime wohl das harmloseste scheinen?
Die Staatsanwaltschaft Halle hat die 97 Tage Horror in Pilsen-Bory auch nur eins zu eins angerechnet. Dagegen gehen wir mit Rechtsanwalt Kohlmann vor. Gewännen wir da eine Eins-zu-eins-Komma-zwei-Anrechnung, würden die möglichen Entlassungstermine alle um circa 20 Tage nach vorne rücken.
Ich bin eine Optimistin. Das Stundenglas meiner Haftzeit ist halb leer. Außerdem wurden schon Opernkarten für mich für den 27.12. bestellt.
Ich selbst kann hier nur eingeschränkt, total überwacht und mit maximal rechtswidrigen Methoden behindert kämpfen. Meine Anwaltstelefonate werden hier teilweise abgehört, Anfragen dazu unbefriedigend beantwortet. Behördenpost, Anwaltspost, selbst Post von Mandatsträgern wird geöffnet, gelesen und mir nur in Kopie gereicht. Der Brief aus dem Bundestag war eine noch verschlossene Ausnahme.
Ein Investigativjournalist, der ordnungsgemäß zum Privatbesuch namentlich angemeldet, aus den Niederlanden acht Stunden Anreise, wurde nicht zum Besuch vorgelassen. Mir zugesendete Gesetzestexte werden mir nicht ausgehändigt.
Das alles ergibt ein Muster. Hier wird nicht rechtsstaatlich sauber gegen mich gespielt. Mich würde es nicht wundern, wenn der für den nächsten Tag schon terminierte Bundestagsbesuch, welcher in angeblich diskreter Atmosphäre in einem ganz bestimmten Raum stattfinden würde.
Solange ich euch informieren kann, werde ich es tun. Ich hege auch keine suizidalen Absichten.
Bleibt rebellisch. Eure Marla.
www.marla.army/support