
... Die Vorwürfe: Dreifach vollendete Strafvereitelung durch Unterlassen, sowie sechsfacher Versuch einer solchen Strafvereitelung. Im Klartext: Weil sich die Antifa-Ikone in diversen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren weigert, ihrer Pflicht zur Zeugenaussage nachzukommen, sieht die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, die das Verfahren führt, eine Strafvereitelung. Denn ohne die Aussage von E., so die Ermittlungsbehörde, könnten die verdächtigen Mittäter straffrei davon kommen."
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